Die nachfolgende Nutzungsvereinbarung bezieht sich ausschließlich auf die Nutzung der Online-Planauskunft der EMERGY Führungs- und Servicegesellschaft mbH.
Die Auskunft gilt nur für den angefragten räumlichen Bereich und nur für die eigenen Versorgungsleitungen der Stadtwerke Borken/Westf. GmbH und Stadtwerke Coesfeld GmbH, so dass gegebenenfalls mit Anlagen anderer Versorgungsunternehmen gerechnet werden muss, bei denen weitere Auskünfte eingeholt werden müssen.
Nutzungsbedingungen für Nutzer der Online-Planauskunft:
- Sie verpflichten sich, das durch die EMERGY Führungs- und Servicegesellschaft mbH im Internet zur Verfügung gestellte Planwerk nur unter Berücksichtigung der Anwendungshinweise und der Nutzungsvereinbarung zu verwenden.
- Eine Nutzung des Internets als Auskunftsmedium erfordert auf Seiten des Nutzers Erfahrung im Umgang mit dem Internet. Nur mit dieser Voraussetzung ist der jeweilige Nutzer in der Lage, z.B. mit aufkommenden Problemstellungen in geeigneter Weise umzugehen, um das beabsichtigte Auskunftsergebnis zu erzielen. Sie verpflichten sich, nur auf solche Mitarbeiter die Nutzung der Online-Planauskunft zu übertragen, die über diese Erfahrung verfügen.
- Die Nutzung der von dee EMERGY Führungs- und Servicegesellschaft mbH bereitgestellten Informationen im Internet erfolgt ausschließlich zu Ihrer eigenen Verwendung für Bau- oder Planungsmaßnahmen. Sofern zu Planungsausführungen die Internet-Auskunft genutzt wird, ist darauf zu achten, dass für die Bauausführung zeitnah eine gesonderte aktuelle Planauskunft eingeholt wird.
- Eine anderweitige Verwendung durch Sie, z.B. die alleinige Auswertung/Nutzung der Hintergrundsituation (Topografie- und Katasterdarstellung), ist nicht zulässig.
- Sie haben darauf zu achten, dass die Online-Planauskunft vollständig ist. Sie besteht aus:
- sämtliche für den Bereich der Maßnahme erforderlichen Bestandsplanauszüge
- die zur Nutzung des Planwerkes erforderlichen aktuellen Legenden
- das aktuelle Merkheft für Baufachleute
- Ist die Online-Planauskunft nicht vollständig, haben Sie dies der EMERGY Führungs- und Servicegesellschaft mbH unverzüglich anzuzeigen. Die Durchführung von Baumaßnahmen auf Grundlage einer unvollständigen Planauskunft ist nicht zulässig. Für eine erkennbar unvollständige Planauskunft wird keine Haftung übernommen.
- Hinsichtlich der Aktualität des Merkheftes haben Sie sich regelmäßig im Internetportal zu informieren.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die in den Planauskünften enthaltenen Angaben zu Lage und Verlegungstiefe sowie Anzahl der Leitungen dem Kenntnisstand der EMERGY Führungs- und Servicegesellschaft mbH entsprechen, die tatsächliche Lage der Versorgungsleitungen vor Ort (etwa aufgrund von Erdbewegungen) eine andere sein kann. Sie sind daher auch nach Erhalt der Planauskunft verpflichtet, sich vor Baubeginn über die tatsächliche Lage der Versorgungsleitungen und –anlagen, Ihrer Sorgfaltspflicht entsprechend, ordnungsgemäß zu informieren und daher mittels eigener Erkundigungsmaßnahmen den erforderlichen Grund an Gewissheit zu verschaffen, um eine Beschädigung von Anlagen und Leitungen zu verhindern.
- Sie haben zu prüfen, dass Ihr Planausdruck mit der Bildschirmdarstellung identisch ist und dass die Maßzahlen entsprechend lesbar sind, da je nach Druckqualität, Abweichungen vom Original auftreten können. Die EMERGY Führungs- und Servicegesellschaft mbH haftet für Schäden, die durch Abweichungen des Planausdrucks von der Bildschirmdarstellung verursacht werden, nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Derzeit werden die Druckausgaben in der Online-Planauskunft mit 300 dpi erzeugt. Sie verpflichten sich, einen Farbdrucker einzusetzen, dessen Ausgabe ebenfalls mit mindestens 300 dpi erfolgt.
- Eine Haftung für schuldhafte Verletzung dieser Nutzungsvereinbarung ist für die EMERGY Führungs- und Servicegesellschaft mbH einschließlich ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen im Übrigen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Nutzers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertrags-pflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die EMERGY Führungs- und Servicegesellschaft mbH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatz-ansprüche des Nutzers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Sie sind als Nutzer der Online-Planauskunft für den Zustand der von Ihnen eingesetzten Hard- und Software im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Ausgabe der Geodaten selbst verantwortlich. Der Nutzer übernimmt die Haftung für Schäden und Folgeschäden, die aufgrund mangelhafter Hard- und/oder Softwareausstattung entstehen. Für die Nutzung der Online-Auskunft ist die Software folgender Hersteller erforderlich:
MIE 5.5 (Microsoft Internet Explorer) oder höher, Mozilla Firefox 3.01
- Über geänderte Voraussetzungen hinsichtlich der einzusetzenden Hard- und Software werden Sie sich durch regelmäßige Einsichtnahme in die Online-Planauskunft Kenntnis verschaffen.
- Sie verpflichten sich, keine Hardcopy aus der Online-Planauskunft zu erstellen.
- Sie sichern der EMERGY Führungs- und Servicegesellschaft mbH die vertrauliche Behandlung der zur Verfügung gestellten Daten zu.
- Eine Weitergabe der Unterlagen darf nur an berechtigte Dritte, z.B. Subunternehmer, erfolgen. Sie haben hierbei den Dritten zur vertraulichen Behandlung der zur Verfügung gestellten Daten zu verpflichten und dies auf Verlangen der EMERGY Führungs- und Servicegesellschaft mbH nachzuweisen. Das Risiko einer Manipulation der von uns bereitgestellten Daten durch Dritte trägt der Nutzer der Online-Planauskunft.
- Sie informieren Ihre auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter immer über das aktuelle Merkheft zur Bauausführung und den Hinweisen zur Planwerksnutzung. Diese Informationen sind auf der Baustelle vorzuhalten. Das Merkheft sowie die Hinweise zur Planwerksnutzung finden Sie auf der Internetseite planauskunft.emergy.de.
- Bei Arbeiten in der Nähe von Versorgungsleitungen der EMERGY Führungs- und Servicegesellschaft mbH ist unbedingt eine Arbeitserlaubnis einzuholen. Das Formblatt Arbeitserlaubnis finden Sie als Anlage zur Planauskunft.
- Ergänzung für Planungsträger:
Sie verpflichten sich, uns als Träger öffentlicher Belange, wie bislang, an Planungen zu beteiligen, sofern Planungen jeglicher Art im Gebiet solcher Kommunen erfolgen, in denen Leitungen unseres Unternehmens vorhanden sind.